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Wenn Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, entstehen Ihnen keine Kosten. Um dies
zu prüfen benötigen wir Nachweise über Ihr Einkommen (z.B. Bescheid vom Job-Center,
Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid usw.)
In der Regel bekommen Bezieher von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV) und Grund-
sicherung, sowie geringfügig Beschäftigte, Beratungshilfe. Vom monatlichen Einkommen
sind Freibeträge für Erwerbstätigkeit, Miete und Nebenkosten, angemessene
Versicherungsbeiträge, Unterhaltsverpflichtungen und besondere Belastungen absetzbar.
Sie brauchen nicht zu einer Behörde gehen, um die Hilfe zu bekommen. Es reicht,
wenn uns alle Nachweise vorliegen. Wir berechnen, ob Sie einen Anspruch haben.
Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie nicht auf eine Beratung verzichten.
Wir finden
auch dann eine Lösung. |